Das Wirtschaftliche Eigentümer-Registergesetz (WiEReG)
Im Schatten der Datenschutz-Grundverordnung bringt auch das am 15.01.2018 in Kraft getretene Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) für viele Unternehmer weiteren bürokratischen Aufwand mit sich.
Mit dem WiEReG wird bei der Bundesanstalt Statistik Austria zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein zentrales Register eingerichtet. Das Register enthält umfangreiche Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen, Trusts sowie sonstigen juristischen Personen mit Sitz im Inland.
Unter einem wirtschaftlichen Eigentümer in diesem Zusammenhang wird jede natürliche Person verstanden, der ein Rechtsträger letztlich wirtschaftlich zugerechnet werden kann.
Die Eintragung muss bis spätestens 01.06.2018 erfolgen. Bei Missachtung der entsprechenden Bestimmungen drohen empfindliche Strafen durch den Bundesminister für Finanzen als Registerbehörde. Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie andere juristische Personen (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, etc.) sind von der Meldepflicht befreit, wenn alle persönlich haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind und keine andere natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die Geschäftsführung (z.B. durch Syndikatsvertrag) ausübt.
Rechtsanwälte sind berechtigt, die Meldung für ihre Mandanten vorzunehmen. Die Abwicklung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP). Im gesetzlichen Rahmen haben Rechtsanwälte auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Register und können Auszüge daraus anfordern. Alle Daten über Abfragen und Auszüge werden aus Datenschutzgründen aufgezeichnet. Jeder Betroffene ist berechtigt auf Antrag Auskunft über seine Daten zu erhalten.