Wie gründe ich ein Unternehmen?

Wie werde ich Unternehmer?

Der Traum von eigenen Unternehmen ist für viele verlockend. So wagen rund 35.000 Österreicher jährlich den Schritt in die Selbständigkeit. Die einfachste Form in das Unternehmertum einzusteigen, ist die Gründung eines Einzelunternehmens; der in Österreich mit Abstand verbreitetsten Rechtsform. Ein Einzelunternehmer kann fast alle unternehmerischen Aktivitäten ausüben. Der Gründungsvorgang selbst ist einfach und mit geringen Kosten verbunden.

Gründungsvorgang

Bei Aufnahme einer gewerblicher Tätigkeit bedarf es einer Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein). Sonstige Tätigkeiten, wie jenen der freien Berufe, werden hier aufgrund ihrer spezifischen Bedingungen nicht dargestellt. Die Gewerbeberechtigung wird durch formlose Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes erlangt. Die Anmeldung kann samt Unterlagen persönlich, per Post oder in jeder anderen technisch zulässigen Weise erfolgen. So kann beispielsweise die Gründung einfach online im „Unternehmensservice Portal“ (USP) erledigt werden. Das USP ist das zentrale Internetportal der Republik Österreich für Unternehmer. Dort sind auch alle Formulare und Informationen für die Gründung von Einzelunternehmen verfügbar. Wenn sämtliche Voraussetzungen vorliegen, kann mit der unternehmerischen Tätigkeit sofort begonnen werden. Innerhalb von drei Monaten hat die Behörde den Anmelder im bundeseinheitlichen „Gewerbeinformationssystem Austria“ (GISA) einzutragen.

Kosten

Die Gründungskosten sind gering. Gebühren fallen nur dann an, wenn das Unternehmen auch im Firmenbuch eingetragen wird. Die Gewerbeanmeldung selbst ist kostenlos. Es ist auch kein Mindestkapital erforderlich. Fallweise sind kostenpflichtig Genehmigungen einzuholen, welche zur Ausübung der Tätigkeit berechtigen. Möglich sind weiters Abgaben für gelegentlich erforderliche Unterlagen wie Strafregisterbescheinigung oder Aufenthaltstitel. Durch das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) sind unter bestimmten Voraussetzungen Neugründungen von Abgaben und Gebühren befreit.

Eintragung im Firmenbuch

Einzelunternehmer müssen sich erst ab Erreichung einer bestimmten Umsatzgröße im Firmenbuch eintragen lassen. Eine Eintragung kann jedoch freiwillig vorgenommen werden und zieht keine Rechnungslegungspflicht nach sich. Jedoch ist es nur eingetragenen Einzelunternehmern erlaubt, Sach- oder Fantasienamen zu verwenden und unter diesem Firmennamen (werbewirksam) nach außen aufzutreten.

 

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